Das gemeinsame Kommunalunternehmen Ilmmünster-Hettenshausen, AöR hat am 20.01.2023 Rechtfähigkeit erlangt. Die subsidiäre Gewährträgerhaftung liegt zu 100 % bei den beiden Trägergemeinden Ilmmünster und Hettenshausen (Art. 89 Abs. 4 GO).

Die künftigen Aufgaben des Kommunalunternehmens sollen sein:

  • Errichtung eines Wasserhochbehälters sowie der entsprechenden Zuleitungen;
  • Durchführung von Straßenbaumaßnahmen in den Trägergemeinden;
  • Durchführung von Baumaßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in den Trägergemeinden;
  • Durchführung von Baumaßnahmen einschließlich Betrieb von Anlagen der Energieversorgung in den Trägergemeinden.

 

Die Beauftragung wird ggf. jeweils durch die Gemeinderäte der jeweiligen auftraggebenden Gemeinde erfolgen.

 

Unternehmenssatzung:

Wirtschafts- und Investitionsplan 2023

 

Anschrift:

Gemeinsames Kommunalunternehmen Ilmmünster-Hettenshausen, AöR

Freisinger Straße 3

85304 Ilmmünster