Ausgewählte überregionale Behörden und Einrichtungen für die Gemeinde Hettenshausen

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Die Gemeinde Hettenshausen ist für ihre Bürger*innen zuständig im Rahmen eines definierten Aufgabenkataloges. Darüber hinaus gibt es aber auch ganz klare Regelungen und Zuständigkeiten außerhalb der hoheitliche Aufagebn der Gemeinde.

 

Die hierfür zuständigen Bayerischen Ämter, Behörden oder Einrichtungen finden Sie über den Link in das Behördenportal des Freistaates Bayern unter dem weiterführenden Link am Ende dieser Seite.