Steuer- und Abgabesätze der Gemeinde Hettenshausen

Die Gemeinde Hettenshausen ist bei der Erfüllung seiner gesetzlich zugewiesenen Aufgaben auf folgende Einnahmearten angewiesen:

  • Beteiligungen an der Einkommen- und Umsatzsteuer
  • Staatliche Zuwendungen
  • Erträge aus Mieten, Pachten und Vermögen
  • Beiträge und Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen und Leistungen
  • Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer
  • Kreditaufnahme

 

Aktuelle Hebesätze für Grundsteuer A (Land- und Forst-wirtschaft), Grundsteuer B (Bauland) sowie Gewerbesteuer:

 

Steuerart

Hebesatz %

Grundsteuer A

310

Grundsteuer B

310

Gewerbesteuer

310

 

 

Steuertermine

15. Februar

15. August

15. Mai

15. November

 

 

Steuerart

Jahressatz €

Hundesteuer je Hund

30,00

Hundesteuer je Kampfhund

450,00

 

 

Die Beitrags- und Gebührensätze für die öffentlichen Einrichtungen finden Sie in den Satzungen.