Gemeinde Hettenshausen
Verbesserungsbeitrag zur Entwässerung
Fälligkeit 2. Rate am 19.06.2026
Die Gemeinde Hettenshausen weist auf die Fälligkeit der 2. Rate für den Verbesserungsbeitrag zur Entwässerung (Kläranlage Pfaffenhofen) am 19.06.2026 hin.
- Bei Erteilung eines SEPA-Mandats – explizit für den Verbesserungsbeitrag der Entwässerung - wird die Fälligkeit automatisch abgebucht.
- Selbstzahler überweisen bitte vor Fälligkeit auf das Konto der
Gemeinde Hettenshausen:
Sparkasse Pfaffenhofen IBAN: DE88 7215 1650 0000 0049 11
Hinweise:
- Zahlungspflichtiger ist weiterhin der Empfänger des Vorauszahlungsbescheides, auch wenn sich für das Grundstück mittlerweile der Eigentümer geändert hat.
- Es werden seitens der Gemeinde keine Erinnerungsschreiben Bei überschrittener Fälligkeit werden Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben.


































