Das gemeinsame Kommunalunternehmen Ilmmünster-Hettenshausen, AöR hat am 20.01.2023 Rechtfähigkeit erlangt. Die subsidiäre Gewährträgerhaftung liegt zu 100 % bei den beiden Trägergemeinden Ilmmünster und Hettenshausen (Art. 89 Abs. 4 GO).

Die Aufgaben des Kommunalunternehmens sollen sein:

  • Errichtung eines Wasserhochbehälters sowie der entsprechenden Zuleitungen;
  • Durchführung von Straßenbaumaßnahmen in den Trägergemeinden;
  • Durchführung von Baumaßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in den Trägergemeinden;
  • Durchführung von Baumaßnahmen einschließlich Betrieb von Anlagen der Energieversorgung in den Trägergemeinden.

 

Die Beauftragung wird ggf. jeweils durch die Gemeinderäte der jeweiligen auftraggebenden Gemeinde erfolgen.

 

Jahresabschluss 2025

Unternehmenssatzung

Finanzplan 2026

Wirtschaftsplan

 

Anschrift:

Gemeinsames Kommunalunternehmen Ilmmünster-Hettenshausen, AöR

Freisinger Straße 3

85304 Ilmmünster