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VG Ilmmünster | Online: https://www.vg-ilmmuenster.de/
Sie sind hier: Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster > Bürgerservice > Verwaltung > Aufgaben
Für den notwendigen Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuungsangebote sind die Gemeinden zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden bei entsprechenden Bauinvestitionen durch die Gewährung von Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.
Nach dem Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gewährt der Freistaat Bayern nach Maßgabe des Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichgesetzes (BayFAG) Finanzhilfen zu Investitionsmaßnahmen an förderfähigen Kindertageseinrichtungen, soweit Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände die Investitionskosten tragen, (unmittelbar oder in Form eines Baukostenzuschusses).
Die Gewährung der Finanzhilfen setzt voraus, dass
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Georg Ott | 08441 8073-13 | 14 | |
Wolfgang Hagl | 08441 8073-19 | 12 |