Finanzielle Mittel und Krankenversicherung |
Sollten Sie nicht über ausreichende Mittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts und Krankenversicherungsschutz verfügen, werden Sie gebeten, sich beim Landratsamt Pfaffenhofen beim Sachgebiet 20 – Soziales, Integration per E-Mail an: asyl@landratsamt-paf.de zu melden. Die entsprechenden Antragsunterlagen erhalten Sie dann umgehend zugesandt. |
Aufenthaltsstatus | Der Rat der Europäischen Union hat am 4. März 2022 den erforderlichen Beschluss zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen getroffen und damit die Grundlage für die vorübergehende Schutzgewährung für ukrainische Kriegsflüchtlinge gebildet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann eine Aufenthaltserlaubnis an Personen, die am oder nach dem 24. Februar 2022 infolge der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte aus der Ukraine vertrieben wurden, erteilt werden. Bereits vor dem 24.02.2022 eingereiste ukrainische Staatsangehörige fallen nicht unter die vorübergehende Schutzgewährung nach § 24 AufenthG für Kriegsflüchtlinge und erhalten voraussichtlich eine Duldungsbescheinigung. Über Neuerungen können Sie sich jederzeit auf der Internetseite des Landkreises Pfaffenhofen informieren: https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/alle-meldungen/ Das Ausländeramt meldet sich nach der Aufenthaltsanzeige bei Ihnen mit einem persönlichen Vorsprachetermin (s.o.). Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, wofür wir um Verständnis bitten. |
Asyl | Das Landratsamt Pfaffenhofen rät wegen der mit einem Asylantrag verbundenen Rechtsfolgen dem betroffenen Personenkreis ausdrücklich, derzeit kein Asylgesuch zu stellen. Sollten Sie dennoch einen Asylantrag stellen wollen, informieren Sie sich bitte auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF): https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/asylfluechtlingsschutznode. html |
Unbegleitete Minderjährige |
Sollten unbegleitete Kinder oder Jugendliche ankommen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem Jugendamt auf. E-Mail: jugendamt@landratsamt-paf.de |
Sonstiges | Für sonstige Fragen und Anliegen können Sie sich auch an die eingerichtete Koordinierungsstelle des Landratsamts wenden. E-Mail: ukrainehilfe@landratsamt-paf.de, Telefonnummer: 08441/27-260. |
Informieren Sie sich gerne über aktuelle Neuerung auf der Internetseite des Landkreises
Pfaffenhofen: https://www.landkreis-pfaffenhofen.de