Gemeinderat legt Verbesserungsbeitrag für den gemeinsamen Wassserhochbehälter und für die Klärwerkssanierung Pfaffenhofen fest

In seiner Sitzung am 04.06.2024 hat der Gemeinderat Ilmmünster die Verbesserungsbeiträge für die Klärwerkserweiterung/ -sanierung in Pfaffenhofen und für den Bau des neuen gemeinsamen Wasserhochbehälters festgelegt. Zudem wurden die neuen Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2024-2027 nach Gutachten von Frau Rechtsanwältin Bettina Radlbeck (von der Industrie- und Handelskammer Niederbayern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Kalkulation von Beiträgen und Gebühren kommunaler Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsanlagen) beschlossen. Frau Rechtsanwältin Radlbeck war während der Sitzung zugegen und erläuterte den Gemeinderäten das umfangreiche Zahlenwerk.

Bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung handelt es sich um sog. kostenrechnende Einrichtungen, d.h. die Finanzierung der Baumaßnahmen hat rechtlich zwingend über Beiträge (Verbesserungsbeitrag) und/oder Gebühren zu erfolgen. Hierzu ist bereits allen Haushalten im Vorfeld ein Informationsschreiben zur Prüfung der Grundstücks- und Geschossflächen zugegangen. In Ilmmünster existieren nach der Erhebung zum jetzigen Zeitpunkt 808.168 m2 heranziehbare Grundstücks- und 314.269 m2 Geschossflächen.

 

Verbesserungsbeitrag Wasserhochbehälter:

Der Gemeinderat Ilmmünster hat beschlossen, dass 80 % der Investitionskosten von ca. 2,69 Mio € für den Bau des gemeinsamen Wasserhochbehälters über Verbesserungsbeiträge erfolgen soll. Die restlichen 20 % werden über die Wassergebühren finanziert. Diese werden für den Zeitraum 2025-2028 neu berechnet und erst zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen. Dies bedeutet im Einzelnen einen Verbesserungsbeitrag je m2 Grundstücksfläche von 0,53 € und 5,48 € je m2 Geschossfläche.

 

Verbesserungsbeitrag Klärwerkserweiterung/ -sanierung

Auch hierzu hat der Gemeinderat beschlossen, dass 80 % der Investitionskosten von ca. 1,1 Mio € (Anteil Ilmmünster entspricht 4,7 % der Gesamtkosten von 23,5 Mio €) über Verbesserungsbeiträge und 20 % über die Gebühren erfolgen soll. Daraus ergibt sich ein Verbesserungsaufwand je m2 Grundstücksfläche von 0,13 € und 2,56 € je m2 Geschossfläche. 

 

Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2024-2027

Bezüglich der Abwassergebühren hat der Gemeinderat eine Erhöhung der jährlichen Grundgebühr bei einer Zählergröße 4 m3/h auf 31,00 €, bzw. 77,00 € bei einer Zählergröße von 10 m3/h beschlossen. Die Gebühr beträgt für Niederschlagswasser im Kalkulationszeitraum 0,23 €m2 und für Schmutzwasser 2,39 €/m3. Die Erhöhung wird bedingt durch den Unterdeckungsausgleich des letzten Kalkulationszeitraums (ca. 130.000 €) und durch die stark gestiegenen Betriebskosten (z.B. Strom, Klärschlammentsorgung).

 

In den abgebildeten Tabellen finden Sie Beispielrechnungen über die Höhe des finanziellen Aufwands. Die Verbesserungsbeitragsbescheide können erst nach Beschluss der zugehörigen Satzungen erfolgen (vermutlich vor der Sommerpause des Gemeinderats). Es besteht die Möglichkeit, die Verbesserungsbeiträge in drei Raten über drei Jahre zu zahlen. Bitte rechnen Sie damit, dass Ihnen im Sommer die Verbesserungsbeitragsbescheide zugehen. Bei Fragen steht Ihnen die Verwaltung gerne zur Verfügung. 

 

 

Darüber hinaus wird am Mittwoch, 24.07.2024 um 19:30 Uhr eine Bürgerversammlung in der Turnhalle der Grundschule stattfinden, in der nochmals auf diese Thematik eingegangen wird.

 

80 %ige Finanzierung über Verbesserungsbeiträge – Bau des Wasserhochbehälters

80%ige Finanzierung über Verbesserungsbeiträge Wasserhochbehälter

80 %ige Finanzierung über Verbesserungsbeiträge - Kläranlagenerweiterung

80%ige Finanzierung Verbesserungsbeiträge Wasserhochbehälter