Sehr geehrte Eltern der Vorschulkinder,
Sie erhalten heute dieses Informationsschreiben, weil Sie ein Kind haben, das im Schuljahr 2024/25 schulpflichtig wird.
Wir sind eine Grundschule mit zurzeit 162 Kindern in 8 Klassen. Als zusätzliches Angebot bieten wir im Offenen Ganztag eine Betreuungszeit bis 16:00 Uhr an.
Die Schuleinschreibung findet am Dienstag, dem 5. März 2024, zwischen 12:00 Uhr und 17:00 Uhr in der Grundschule Ilmmünster statt. Sie erhalten hierzu eine gesonderte Einladung mit Angabe der genauen Uhrzeit. Dazu kreuzen Sie bitte auf dem Terminzettel in der Anlage drei für Sie passende Uhrzeiten an.
Bitte lassen Sie uns die aufgeführten Unterlagen bis spätestens 29. Januar 2024 zukommen. Die Unterlagen können Sie als Kopie der Dokumente per Post oder per Einwurf in den Briefkasten vorlegen. Auch gescannte Unterlagen per Email an die info@grundschule-ilmmuenster.de sind möglich.
Welche Unterlagen braucht die Schule für die Anmeldung?
• Frageblatt zur Schulanmeldung (ausgefüllt und unterschrieben)
• Datenschutzerklärung (ausgefüllt und unterschrieben)
• Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
• Ausländische Bürger: Kopie des Passes
• ggf. Sorgerechtsbeschluss
• Bescheinigung Vorschuluntersuchung
• Übergabebogen vom Kindergarten
• Nachweis über ausreichenden Masernschutz
• ggf. Zurückstellungsbescheid vom letzten Jahr
• ggf. Antrag auf Teilnahme am Religionsunterricht (ev.-luth., kath. oder Ethik) – den Antrag finden Sie auf unserer Webseite unter: https://www.grundschule-ilmmuenster.de/downloads-grundschule
• Anmeldeblatt für die Offene Ganztagsschule (OGTS)
Während der Schuleinschreibung können Sie mit dem Betreuungspersonal der Offenen Ganztagsschule (OGTS) in der Aula sprechen. Hier können die noch nicht gestellten verbind¬lichen Anmeldungen für den Besuch ausgefüllt und abgegeben bzw. Unklarheiten geklärt werden. Der einzelne Wochentag kann je nach Stundenplan im September nochmals abgeändert werden. Die Anzahl der Tage muss jetzt bereits festgelegt sein.
Falls Sie Ihr schulpflichtiges Kind an einer anderen Schule anmelden bzw. Ihr Kind nicht einschulen lassen wollen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.
Welche Kinder sind schulpflichtig?
• Alle Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden.
• Alle Kinder, die bis zum 30.09.2024 sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.9.2018) Ausnahme: EINSCHULUNGSKORRIDOR .
• Vorzeitig auf Antrag: Kinder, die zwischen dem 1.10.2024 und 31.12.2024 sechs Jahre alt werden.
• Vorzeitig auf Antrag mit schulpsychologischem Gutachten: Kinder, die erst ab dem 1.1.2025 sechs Jahre alt werden.
Der Zeitpunkt der Einschulung (Stichtag) ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Artikel 37 geregelt.
Die Möglichkeit der Eltern Anträge auf frühere Einschulung oder Zurückstellung zu stellen, bleibt bestehen.
Hier finden Sie ein erklärendes Video vom Bayerischen Kultusministerium mit Informationen zur Grundschule in Bayern:
https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/grundschule.html
Wann ist ein Kind schulfähig?
- Ein Kind gilt als schulfähig, wenn es geistig, sozial und emotional so weit entwickelt ist, dass es voraussichtlich erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann. Es kann auch vorzeitig in die Grundschule aufgenommen oder für ein Schuljahr zurückgestellt werden - je nach individuellem Entwicklungsstand des Kindes.
- Unter folgendem Link finden Sie ein Video der Schulberatung Pfaffenhofen: https://youtu.be/3UfWC870K84
Bis wann müssen Sie ihre Anträge auf vorzeitige Einschulung stellen?
- Anträge auf vorzeitige Einschulung sind spätestens bei der Schulanmeldung an der jeweiligen Sprengelschule zu stellen.
Einschulungskorridor
Erklär-Video zum Einschulungskorridor:
Wen betrifft es?
- Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden.
Was ist zu beachten?
- Die Kinder müssen wie alle „normal schulpflichtigen Kinder“ das Anmelde- und Einschulungsverfahren durchlaufen.
- Laut Schulgesetz müssen wir die Eltern vor ihrer Entscheidung beraten. Um dies sinnvoll ausführen zu können, werden alle Korridorkinder automatisch zum Schulspiel eingeladen. Das Schulspiel findet am Tag der Schuleinschreibung statt.
- Die Schule berät die Erziehungsberechtigten (Vorschrift lt. Schulgesetz) und spricht eine Empfehlung aus.
- Sie als Erziehungsberechtigte entscheiden dann, ob Ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr oder erst im kommenden Schuljahr eingeschult wird.
- Wenn Sie die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen Sie das der Schule bis spätestens 10.04.2024 schriftlich mitteilen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
- Geben Sie bis 10.04.2024 keine Erklärung ab, wird Ihr Kind zum kommenden Schuljahr 2024/25 schulpflichtig.
Zurückstellungen
- Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Auch in diesem Fall besteht die Pflicht zur Schulanmeldung. Die Entscheidung folgt nach eingehenden Gesprächen mit den Eltern, dem Kindergarten, der Schulberatung und der Schule. Die endgültige Entscheidung darüber trifft die Schulleitung. (§4 Abs. 3 GrSO)
Beratungssprechstunden zur Schulfähigkeit
Frau Gerhardt |
Lehrerin, zuständige Schulpsychologin |
Montag 13 – 14 Uhr |
Tel.: 08138 66 55 51 |
Frau Ingenleuf |
Lehrerin, Kooperation KiGa-GS |
|
Tel.: 08441 2436 |
Frau Pahlke |
Leiterin offener Ganztag |
Montag bis Donnerstag 12 - 13 Uhr |
Tel.: 08441 4986861 |
Bei Fragen können Sie uns gerne unter der Telefonnummer 08441/2436 oder per Email: info@grundschule-ilmmuenster.de erreichen.
Weitere Informationen
- rechtliche Vorgaben zu Einschulungsalter und Zurückstellung
- Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten für Vorschulkinder
- wichtige Fragen zur Einschulung beantwortet vom Kultusministerium
- Antrag: Teilnahme am Religionsunterricht
- Flyer der Schulberatung: Fit für die Schule